Patentanwälte INVENT GmbH wurde 1995 gegründet. Das Team besteht aus Patentanwälten mit langjähriger Berufs- und Lebenserfahrung sowie jungen, gebildeten Menschen mit hohen beruflichen Zielen. Dank dieser Vielfalt bieten wir umfassende und professionelle Dienstleistungen im Bereich weit verbreiteter gewerblicher und geistiger Eigentumsrechte. Wir führen Fälle in Bezug auf Erfindungen, Gebrauchsmuster, gewerbliche Muster und Warenmarken auf dem Territorium der Republik Polen (Patentamt der Republik Polen, Verwaltungs- und Zivilgerichte, einschließlich Fälle, in denen es um unlauteren Wettbewerb und Urheberrecht im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes geht) und in internationalen Ämtern, wie: Europäisches Patentamt (EPA) in München, Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) in Genf, Europäisches Amt für geistiges Eigentum (EUIPO) in Alicante. Darüber hinaus arbeiten wir mit vielen ausländischen Patent- und Anwaltskanzleien zusammen, um unseren Kunden die Möglichkeit zu geben, ausschließliche Rechte außerhalb des Territoriums der Republik Polen zu gewinnen. Wir haben für unsere Kunden in über 100 Ländern und auf allen Kontinenten Exklusivrechte für Erfindungen, Gebrauchsmuster oder Warenzeichen erworben. Unser Vorteil ist ein individueller, nicht nur theoretischer, sondern vor allem praktischer Ansatz für jede uns übertragene Aufgabe. Wir versuchen jeden Fall individuell anhand der Basisinformationen  zu beurteilen, und vor der Auftragserteilung geben wir unseren potenziellen Kunden ein vorläufiges Bild des Falls und mögliche Szenarien kostenlos. Zu unseren Kunden zählen sowohl große polnische und ausländische Konzerne als auch kleine und mittlere Unternehmen sowie natürliche Personen. Im Arbeitsalltag sprechen wir auch Englisch und Deutsch. Wir stellen das Berufsgeheimnis sicher und unsere Dienstleistungen in Polen und im Ausland sind durch eine Haftpflichtversicherung gedeckt.

Im Auftrag unserer Kunden führen wir Verfahren vor:

  • dem Patentamt der Republik Polen (UPRP),
  • dem Europäischen Patentamt (EPA),
  • der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO), und,
  • dem Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)

sowie vor:

  • den polnischen Verwaltungsgerichten – in Fragen des gewerblichen Rechtsschutzes,
  • den Universalgerichten in Fällen des Schutzes von gewerblichem und geistigem Eigentum und damit zusammenhängenden Fällen des unlauteren Wettbewerbs.